Unkräuter & Moose

Unkräuter auf Gartenwegen, Terrassen und Plätzen mit Holzgewächsen sind ein ständig wiederkehrendes Ärgernis. Sie vermitteln nicht nur optisch einen ungepflegten Eindruck, ihre Samenmehrung ist häufig auch die Ursache für eine Verunkrautung der übrigen Gartenfläche. Außerdem können Unkräuter die sichere Begehbarkeit der Flächen gefährden und insbesondere bei starkem Wurzelwachstum langfristig Schäden auf Steinwegen und Terrassen bewirken.

Tipps zur Bekämpfung

Die systemische Unkrautbekämpfung mit Bayer Garten Unkrautfrei Keeper® bietet hier optimale Abhilfe. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und verteilt sich mit dem Saftstrom bis in die Wurzeln, Ausläufer und Speicherorgane der Unkräuter. Die gesamte Pflanze stirbt ab. Das Produkt hat keine Wirkung über den Boden und baut sich schnell biologisch ab.
   
Bayer Garten Unkrautfrei Keeper® kann von Frühjahr bis Herbst unter Verwendung eines Spritzschirms ausgebracht werden, wobei maximal 2 Anwendungen möglich sind. Der optimale Temperaturbereich liegt zwischen 15° und 25°C.
   
Für eine Einzelbehandlung breitblättriger Unkräuter kann Bayer Garten Unkrautfrei im Streichverfahren eingesetzt werden: Unkräuter vorsichtig mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes oder eines kleinen Pinsels mit der Gebrauchslösung betupfen. Ein vollständiges Bepinseln aller Blätter ist dabei nicht erforderlich.
   
Bayer Garten Unkrautfrei Keeper® wird in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Packungsgrößen angeboten.
   
Blätter und unverholzte Triebe von Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen nicht von der Spritzbrühe getroffen werden.
   
Bei der Einzelbehandlung breitblättriger Unkräuter (Streichverfahren) dürfen Kulturpflanzen nicht durch Tropfenfall, einsetzenden Regen oder Taubildung kontaminiert werden.

 

Wichtige Hinweise zum Gebrauch von Herbiziden
Bei Plattenwegen und Terrassen, die an Rasenflächen grenzen, besteht Abschwemmungsgefahr.

Herbizide zur Unkrautbekämpfung dürfen nur innerhalb gärtnerisch genutzter Anlagen und nicht in Gewässernähe ausgebracht werden. Nicht anwenden auf Freilandflächen (z. B. Verkehrsflächen; Ausnahmegenehmigung erforderlich) sowie auf versiegelten, abschwemmungsgefährdeten Wegen und Plätzen!

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